Skip to content
  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Rechtskraft

    Unter Rechtskraft werden bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil, Beschluss oder Bescheid ausgehen, verstanden. https://www.asvoe-burgenland.at Weiters gehören dazu auch die Voraussetzungen, unter denen diese Wirkungen eintreten.

    Rechtskraft tritt ein, wenn kein weiteres ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig oder die Rechtsmittelfrist ungenützt verstrichen ist.

    Hinweis:

    Zur Bestätigung der Rechtskraft kann das Gericht einen Beschluss oder ein Urteil mit einem gültigen Rechtskraftstempel versehen.

    Letzte Aktualisierung: 07052025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion