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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Erhöhungsantrag

    Wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Personen seit der letzten Entscheidung derart verschlechtert hat, dass nach Meinung der/des Betroffenen ein höheres Pflegegeld gebührt, steht es den jeweiligen Personen frei, beim zuständigen Entscheidungsträger einen Erhöhungsantrag zu stellen Auch dieser Antrag ist formlos.

    Hinweis:

    Wenn seit der letzten Entscheidung noch kein Jahr verstrichen ist, muss die Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes oder Befundes eines Krankenhauses) bescheinigt werden. https://www.asvoe-burgenland.at Kann keine Verschlechterung des Gesundheitszustandes nachgewiesen werden, ist dieser Antrag vom Entscheidungsträger zurückzuweisen.

    Rechtsgrundlagen

    § 25 Bundespflegegeldgesetz (BPGG)

    Letzte Aktualisierung: 24042025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz