Skip to content
  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Beschluss des Nationalrates: Bundesstraßen-Mautgesetz

    Das Mautsystem wird weiterentwickelt und es wird ein vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette erfolgen.

    • Datum des Beschlusses des Nationalrates: 20 November 2025
    • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

    Ziele

    • Schaffung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge
    • Weiterentwicklung im System zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut und bei der Sanktionierung der Mautpflicht
    • Weiterentwicklung der Anlastung externer Kosten samt einmaliger Abfederung der Tarifanpassungen für das Jahr 2026

    Inhalt

    • Festlegung der Dauer des 75-Prozent-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030
    • Vollständiger Umstieg auf die digitale Vignette ab dem Vignettenjahr 2027
    • Erhöhung des Maximalbetrags der Ersatzmaut
    • Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 
    • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für das Jahr 2026

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    • der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
    • eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
    • die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
    • eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
    • eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
    Letzte Aktualisierung: 20112025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur