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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 18072025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion