Namensänderung: Arbeitgeber
Die meisten Arbeitsverträge (→ USP) verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen
Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.
Letzte Aktualisierung: 18072025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion