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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Gerichtsanhängigkeit

    Im Zivilprozess liegt Gerichtsanhängigkeit ab dem Zeitpunkt vor, ab dem eine Klage bei Gericht eingelangt ist Dadurch wird die Verjährung unterbrochen.

    Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

    Letzte Aktualisierung: 02042025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion