Besitz
Juristisch ist zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden: Eigentum ist ein "Vollrecht" Besitz bedeutet ein "Weniger" an Rechten Von Besitz wird gesprochen, wenn eine Person zur tatsächlichen Innehabung einer Sache zusätzlich den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.
Eine Mieterin/ein Mieter ist Besitzerin/Besitzer einer Sache.
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Letzte Aktualisierung: 06032025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion