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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Verunreinigungen durch Katzen

    Es besteht keine Verpflichtung, eine Katze in der Wohnung/im Haus zu halten bzw. kein Verbot, sie frei laufen zu lassen. https://www.asvoe-burgenland.at Ein Anspruch darauf, dass die Nachbarin/der Nachbar es unterlässt, die Katze frei laufen zu lassen, besteht grundsätzlich nicht. Daher entscheiden die Gerichte in der Regel katzenfreundlich.

    Weiterführende Links

    Haltung von Katzen

    Letzte Aktualisierung: 08072025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion