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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31 Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 28042025
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger