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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Führerschein in der EU

    Eine von der zuständigen Behörde eines EWR-Staates (EU-Mitgliedstaaten, Liechtenstein, Island, Norwegen) ausgestellte Lenkberechtigung ist innerhalb des EWR einer nationalen Lenkberechtigung gleichgestellt.

    Der Führerschein muss daher bei einer Wohnsitzverlegung in einen EWR-Staat nicht umgeschrieben werden Die Behörden des neuen Wohnsitzlandes können aber auf Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer eines anderen EWR-Landes die nationalen Bestimmungen hinsichtlich der Gültigkeit, der ärztlichen Untersuchungen und der steuerlichen Bestimmungen anwenden.

    Keine Umtauschpflicht für österreichische Führerscheine

    Bei Fahrten ins EU-Ausland besteht für den alten Papierführerschein keine Umtauschpflicht in einen EU-Führerschein (Scheckkartenführerschein) Will die Führerscheinbesitzerin/der Führerscheinbesitzer den österreichischen Führerschein jedoch in einen Scheckkartenführerschein umtauschen, muss sie/er sich persönlich an die Behörde wenden.

    Letzte Aktualisierung: 22042025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur