Skip to content
  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Stichtag

    Der Stichtag ist jener Tag, zu dem geprüft wird, ob und in welcher Höhe und bei welchem Versicherungsträger ein Pensionsanspruch besteht.

    Der Stichtag ist immer ein Monatserster Er ist in seiner Feststellung bei Eigenpensionen vom Antragstag abhängig Bei Hinterbliebenenleistungen wird der Stichtag ausschließlich vom Todestag bestimmt Erfolgte die Antragstellung bzw. der Tod an einem Monatsersten, so ist dieser Tag der Stichtag Bei einem untermonatigen Antrag bzw. Tod ist der Stichtag der nächstfolgende Monatserste.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 29042025
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger