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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Gewerbeberechtigung

    Die Gewerbeberechtigung (früher: Gewerbeschein) ist die Befugnis zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit Die Gewerbebehörde bestätigt diese Befugnis durch Eintragung ins "Gewerbeinformationssystem Austria" (GISA) und Ausfertigung eines Ausdrucks daraus.

    Hinweis:

    Für die Erteilung der Gewerbeberechtigung müssen bei der Gewerbeanmeldung bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.

    Ende der Gewerbeberechtigung

    Je nach Unternehmensform kann eine Gewerbeberechtigung unterschiedlich enden:

    • Gesellschaft
      • Grundsätzlich mit dem Untergang der juristischen Person
      • Mit der Auflösung der Gesellschaft bei Personengesellschaften (wenn keine Liquidation stattfindet – ansonsten zum Zeitpunkt der Liquidation)
    • Einzelunternehmen
      • Durch Anzeige der Zurücklegung der Gewerbeberechtigung bei der zuständigen Gewerbebehörde
      • Automatisch durch Tod der Einzelunternehmerin/des Einzelunternehmers
    Hinweis:

    Unternehmerinnen/Unternehmer haben auch die Möglichkeit, ihr Gewerbe als ruhend zu melden Ist die erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben, können Gewerbeberechtigungen auch entzogen werden (z. https://www.asvoe-burgenland.atB. aufgrund schwerer Verstöße gegen die Rechtsordnung).

    Letzte Aktualisierung: 31032025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion