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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft

    Liegt kein schuldhaftes Verhalten vor und willigt die Ehegattin/der Ehegatte nicht in eine Scheidung ein, so kann die andere Ehepartnerin/der andere Ehepartner erst dann erfolgreich auf Scheidung klagen, wenn die häusliche Gemeinschaft seit drei Jahren aufgelöst und die Ehe unheilbar zerrüttet ist (d. https://www.asvoe-burgenland.ath. es kann nicht erwartet werden, dass die Ehegemeinschaft wiederhergestellt werden kann).

    Kommt das Gericht zur Ansicht, dass die Ehe nicht unheilbar zerrüttet ist oder hat die klagende Ehegattin/der klagende Ehegatte das Scheitern der Ehe verschuldet und würde die Scheidung die beklagte Ehegattin/den beklagten Ehegatten beispielsweise wegen ihres/seines Alters hart treffen, so kann das Scheidungsbegehren abgewiesen werden.

    Nach sechsjähriger Trennung ist dem Scheidungsbegehren jedenfalls stattzugeben. Auf Antrag der beklagten Ehegattin/des beklagten Ehegatten hat jedoch auch in diesen Fällen ein Schuldausspruch zu erfolgen, wenn die Klägerin/der Kläger allein oder überwiegend zum Scheitern der Ehe beigetragen hat.

    Gerichtssuche (→ BMJ)

    Rechtsgrundlagen

    § 55 Ehegesetz (EheG)

    Letzte Aktualisierung: 01012025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz