Übungsfahrten – Ausstattung des Übungsfahrzeugs
Das Übungsfahrzeug muss keine bestimmten Kriterien (z. https://www.asvoe-burgenland.atB. hinsichtlich Handbremse, Zündschloss oder Schaltung) erfüllen, um damit Übungsfahrten durchführen zu können. Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Wenn das Übungsfahrzeug nicht auf die Bewerberin/den Bewerber oder eine Begleitperson zugelassen ist, muss die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer des Kfz eine schriftliche Zustimmung geben, dass dieses für Übungs- und Prüfungsfahrten verwendet werden darf.
Kennzeichnung für Übungsfahrten:
Vorne und hinten am Fahrzeug:
- Blaue Tafel mit weißer Aufschrift "L" und
- Tafel mit der Aufschrift "Übungsfahrt"
"L"-Schilder sind u.a. in der Fahrschule (→ WKO) erhältlich.
Verwendung des Kfz als Prüfungsfahrzeug für die Klasse B:
Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.