Skip to content
  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Übungsfahrten – Ausstattung des Übungsfahrzeugs

    Das Übungsfahrzeug muss keine bestimmten Kriterien (z. https://www.asvoe-burgenland.atB. hinsichtlich Handbremse, Zündschloss oder Schaltung) erfüllen, um damit Übungsfahrten durchführen zu können. Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

    Achtung:

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Wenn das Übungsfahrzeug nicht auf die Bewerberin/den Bewerber oder eine Begleitperson zugelassen ist, muss die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer des Kfz eine schriftliche Zustimmung geben, dass dieses für Übungs- und Prüfungsfahrten verwendet werden darf.

    Kennzeichnung für Übungsfahrten:

    Vorne und hinten am Fahrzeug:

    • Blaue Tafel mit weißer Aufschrift "L" und
    • Tafel mit der Aufschrift "Übungsfahrt"
    Tipp:

    "L"-Schilder sind u.a. in der Fahrschule (→ WKO) erhältlich.

    Verwendung des Kfz als Prüfungsfahrzeug für die Klasse B:

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Letzte Aktualisierung: 07042025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur