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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Fischen in Niederösterreich – Schonzeiten und Mindestfangmaße

    Für heimische bzw. eingebürgerte Fischarten, Neunaugen, Krustentiere und Muscheln gibt es in Niederösterreich mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden Fische und Krustentiere dürfen grundsätzlich nur außerhalb der Schonzeiten und nur dann gefangen und angeeignet werden, wenn sie das Brittelmaß aufweisen 

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18032025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion