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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Streitanhängigkeit

    Mit der Zustellung einer Klage an die Beklagte/den Beklagten ist die Klage wirksam erhoben und somit streitanhängig Ab diesem Zeitpunkt kann über den geltend gemachten Anspruch kein (weiterer) Rechtsstreit begonnen werden. https://www.asvoe-burgenland.at Außerdem muss ab diesem Zeitpunkt für eine Klagsänderung die Zustimmung der/des Beklagten eingeholt werden.

    Letzte Aktualisierung: 14052025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion