Volljährigkeit
Mit ihrem 18 Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.
Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.
Letzte Aktualisierung: 10092025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion