Kostenersatz für Hilfsmittel
Allgemeine Informationen
Für Kinder mit Behinderungen, die Hilfsmittel benötigen, kann ein Zuschuss zu den Kosten gewährt werden. https://www.asvoe-burgenland.at Die Höhe des Kostenersatzes ist variabel, ein Selbstbehalt ist zu berücksichtigen.
Zuständige Stelle
Hinweis:Restkosten können vom zuständigen Amt der Landesregierung und der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) übernommen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Ärztlicher Verordnungsschein
- Kostenvoranschlag bzw. Rechnung
- Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
Letzte Aktualisierung: 25042025
Für den Inhalt verantwortlich:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Dachverband der Sozialversicherungsträger