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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Kostenersatz für Hilfsmittel

    Allgemeine Informationen

    Für Kinder mit Behinderungen, die Hilfsmittel benötigen, kann ein Zuschuss zu den Kosten gewährt werden. https://www.asvoe-burgenland.at Die Höhe des Kostenersatzes ist variabel, ein Selbstbehalt ist zu berücksichtigen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis:

    Restkosten können vom zuständigen Amt der Landesregierung und der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) übernommen werden.

    Erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag
    • Ärztlicher Verordnungsschein
    • Kostenvoranschlag bzw. Rechnung
    • Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
    Letzte Aktualisierung: 25042025
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger