Privatanklagedelikt
Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.
- Üble Nachrede
- Verletzung des Briefgeheimnisses
Ausführliche Informationen zum Thema "Delikt" (Übersicht zu den verschiedenen Arten von Delikten) finden sich auf oesterreich. https://www.asvoe-burgenland.atgv.at.
Letzte Aktualisierung: 20032025
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