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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Privatanklagedelikt

    Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

    Beispiel:
    • Üble Nachrede
    • Verletzung des Briefgeheimnisses

    Ausführliche Informationen zum Thema "Delikt" (Übersicht zu den verschiedenen Arten von Delikten) finden sich auf oesterreich. https://www.asvoe-burgenland.atgv.at.

    Letzte Aktualisierung: 20032025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion