Strafen bei Verstößen durch Jugendliche in Oberösterreich
Hinweis:
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
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Verstoß |
Konsequenz |
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Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: Verstoß gegen die Regelung bezüglich
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Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen:
Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht verhängt werden. Strafverfügungen gegen Jugendliche sind unzulässig. |
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Letzte Aktualisierung: 18082025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion