Namensänderung: Kindergarten/Schule/Hort
Bei Kindern im Kindergartenalter oder im schulpflichtigen Alter ist eine Namensänderung der Eltern und gegebenenfalls auch der Kinder formlos der jeweiligen Institution (Kindergarten/Schule/Hort) mitzuteilen.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Kinderbetreuung" und "Schule" finden sich ebenfalls auf oesterreich. https://www.asvoe-burgenland.atgv.at.
Letzte Aktualisierung: 18072025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion