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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Namensänderung: Kindergarten/Schule/Hort

    Bei Kindern im Kindergartenalter oder im schulpflichtigen Alter ist eine Namensänderung der Eltern und gegebenenfalls auch der Kinder formlos der jeweiligen Institution (Kindergarten/Schule/Hort) mitzuteilen.

    Hinweis:

    Ausführliche Informationen zu den Themen "Kinderbetreuung" und "Schule" finden sich ebenfalls auf oesterreich. https://www.asvoe-burgenland.atgv.at.

    Letzte Aktualisierung: 18072025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion