Einantwortung
Als Einantwortung wird die gerichtliche Übergabe der Verlassenschaft einer verstorbenen Person in den rechtlichen Besitz der Erbin/des Erben verstanden Weitere Informationen zu Einantwortung und Einantwortungsbeschluss finden sich unter Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens auf oesterreich. https://www.asvoe-burgenland.atgv.at.
Letzte Aktualisierung: 17032025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion