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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1 Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2 Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 05032025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen