Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)
Allgemeine Informationen
Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:
1 Eintragung in die Genehmigungsdatenbank
Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
2 Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt
Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.
Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.