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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Absolventen einer HTL und Personen mit gleichwertigen Kenntnissen (Infos für den gewerblich-technischen Bereich)

    Allgemeine Informationen

    Absolventinnen/Absolventen einer höheren technischen Lehranstalt (HTL) oder Personen, die über eine vergleichbare Qualifikation und über drei bzw. sechs Jahre aufbauender fachbezogener Praxis verfügen, können die Qualifikationsbezeichnung "Ingenieurin"/"Ingenieur" erwerben.

    Dazu ist die Absolvierung eines Fachgespräches über die Praxis im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens erforderlich Die in Frage kommenden technischen und gewerblichen Fachrichtungen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Zulassung zum Fachgespräch

    • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen HTL oder Abschluss einer sonstigen (mindestens) dem Qualifikationsniveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens zugeordneten technischen Ausbildung plus Nachweis höherer Allgemeinbildung oder
    • Ablegung einer Abschlussprüfung im Ausland (formale Qualifikation), die einer Reife- und Diplomprüfung entspricht oder
    • Ablegung einer Reifeprüfung und Nachweis einer mit der Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt fachlich vergleichbaren Qualifikation und
    • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen (bzw. bei Nachweis einer fachlich vergleichbaren Qualifikation mindestens sechsjährigen) und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden. https://www.asvoe-burgenland.at Die Reifeprüfung kann bis zum Ende der vorgesehenen Praxistätigkeit nachgeholt werden.

    Absolvierung des Fachgesprächs

    Das Fachgespräch erfolgt mit zwei Expertinnen/Experten aus dem eigenen Berufsbereich im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens.

    Zuständige Stelle

    Zertifizierungsstellen im Wohnsitzbundesland (veröffentlicht auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (→ BMWET))

    Erforderliche Unterlagen

    Dem ausgefüllten und eigenhändig unterfertigten Antragsformular sind die erforderlichen Nachweise anzuschließen:

    • Nachweis der Personenidentität
    • Zeugnis bzw. Zeugnisse über Schul-/Bildungsabschluss
    • Praxisbestätigungen durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber
    • Bei selbständiger Tätigkeit SV-Bestätigung und/oder Auszug aus dem GISA
    • Gegebenenfalls Bestätigungen über fachliche Weiterbildungen
    • Eigene Beschreibung der ingenieurmäßig ausgeführten Tätigkeiten anhand von Referenzprojekten

    Kosten

    Die Kosten betragen (für das Jahr 2024) 449 Euro.

    Zusätzliche Informationen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 04032025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus