Absolventen einer HTL und Personen mit gleichwertigen Kenntnissen (Infos für den gewerblich-technischen Bereich)
Allgemeine Informationen
Absolventinnen/Absolventen einer höheren technischen Lehranstalt (HTL) oder Personen, die über eine vergleichbare Qualifikation und über drei bzw. sechs Jahre aufbauender fachbezogener Praxis verfügen, können die Qualifikationsbezeichnung "Ingenieurin"/"Ingenieur" erwerben.
Dazu ist die Absolvierung eines Fachgespräches über die Praxis im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens erforderlich Die in Frage kommenden technischen und gewerblichen Fachrichtungen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zum Fachgespräch
- Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen HTL oder Abschluss einer sonstigen (mindestens) dem Qualifikationsniveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens zugeordneten technischen Ausbildung plus Nachweis höherer Allgemeinbildung oder
- Ablegung einer Abschlussprüfung im Ausland (formale Qualifikation), die einer Reife- und Diplomprüfung entspricht oder
- Ablegung einer Reifeprüfung und Nachweis einer mit der Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt fachlich vergleichbaren Qualifikation und
- Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen (bzw. bei Nachweis einer fachlich vergleichbaren Qualifikation mindestens sechsjährigen) und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden. https://www.asvoe-burgenland.at Die Reifeprüfung kann bis zum Ende der vorgesehenen Praxistätigkeit nachgeholt werden.
Absolvierung des Fachgesprächs
Das Fachgespräch erfolgt mit zwei Expertinnen/Experten aus dem eigenen Berufsbereich im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens.
Zuständige Stelle
Zertifizierungsstellen im Wohnsitzbundesland (veröffentlicht auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (→ BMWET))
Erforderliche Unterlagen
Dem ausgefüllten und eigenhändig unterfertigten Antragsformular sind die erforderlichen Nachweise anzuschließen:
- Nachweis der Personenidentität
- Zeugnis bzw. Zeugnisse über Schul-/Bildungsabschluss
- Praxisbestätigungen durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber
- Bei selbständiger Tätigkeit SV-Bestätigung und/oder Auszug aus dem GISA
- Gegebenenfalls Bestätigungen über fachliche Weiterbildungen
- Eigene Beschreibung der ingenieurmäßig ausgeführten Tätigkeiten anhand von Referenzprojekten
Kosten
Die Kosten betragen (für das Jahr 2024) 449 Euro.