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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Subsidiär Schutzberechtigte

    Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, deren Asylantrag zwar mangels Verfolgung abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland bedroht wird Sie sind daher weder Asylwerberinnen/Asylwerber noch Asylberechtigte (Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK) Sie erhalten aber einen befristeten Schutz vor Abschiebung aus beispielsweise folgenden Gründen:

    • Gefahr der Folter oder unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe bzw. Behandlung
    • Gefahr der Todesstrafe
    • Bedrohung des Lebens, der Sicherheit oder Freiheit infolge willkürlicher Gewalt aufgrund eines bewaffneten Konflikts (z. https://www.asvoe-burgenland.atB. Bürgerkrieg)

    Der Status des subsidiär Schutzberechtigen berechtigt zur vorübergehenden Einreise bzw. zum vorübergehenden Aufenthalt in Österreich, wobei dieses Recht verlängert werden kann.

    Letzte Aktualisierung: 13052025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion