Subsidiär Schutzberechtigte
Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, deren Asylantrag zwar mangels Verfolgung abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland bedroht wird Sie sind daher weder Asylwerberinnen/Asylwerber noch Asylberechtigte (Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK) Sie erhalten aber einen befristeten Schutz vor Abschiebung aus beispielsweise folgenden Gründen:
- Gefahr der Folter oder unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe bzw. Behandlung
- Gefahr der Todesstrafe
- Bedrohung des Lebens, der Sicherheit oder Freiheit infolge willkürlicher Gewalt aufgrund eines bewaffneten Konflikts (z. https://www.asvoe-burgenland.atB. Bürgerkrieg)
Der Status des subsidiär Schutzberechtigen berechtigt zur vorübergehenden Einreise bzw. zum vorübergehenden Aufenthalt in Österreich, wobei dieses Recht verlängert werden kann.
Letzte Aktualisierung: 13052025
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