Skip to content
  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Dienstantritt

    Allgemeine Informationen

    Der Zivildienstleistende ist verpflichtet, den Dienst zu dem im Zuweisungsbescheid genannten Datum bei der genannten Einrichtung anzutreten.

    Letzte Aktualisierung: 06062024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreichgvat-Redaktion
    • Bundeskanzleramt