Grundrechte
Unter Grundrechten werden verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstanden, die Einzelpersonen vor Eingriffen des Staates schützen sollen. https://www.asvoe-burgenland.at Es handelt sich dabei um Rechte, die grundsätzlich jeder Einzelperson gegenüber dem Staat durch Rechtsvorschriften im Verfassungsrang eingeräumt sind. Manche Grundrechte gelten für alle Menschen (Menschenrechte), andere nur für Unionsbürgerinnen/Unionsbürger.
Die Durchsetzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten erfolgt vor dem Verfassungsgerichtshof.
Bei folgenden Rechten handelt es sich beispielweise um Grundrechte:
- Recht auf Gleichheit aller Staatsbürgerinnen/Staatsbürger vor dem Gesetz
- Recht auf Leben
- Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden
- Recht auf persönliche Freiheit
- Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft, der Zwangs- und Pflichtarbeit
- Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens
Letzte Aktualisierung: 02042025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion