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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Grundrechte

    Unter Grundrechten werden verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstanden, die Einzelpersonen vor Eingriffen des Staates schützen sollen. https://www.asvoe-burgenland.at Es handelt sich dabei um Rechte, die grundsätzlich jeder Einzelperson gegenüber dem Staat durch Rechtsvorschriften im Verfassungsrang eingeräumt sind. Manche Grundrechte gelten für alle Menschen (Menschenrechte), andere nur für Unionsbürgerinnen/Unionsbürger.

    Die Durchsetzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten erfolgt vor dem Verfassungsgerichtshof.

    Bei folgenden Rechten handelt es sich beispielweise um Grundrechte:

    • Recht auf Gleichheit aller Staatsbürgerinnen/Staatsbürger vor dem Gesetz
    • Recht auf Leben
    • Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden
    • Recht auf persönliche Freiheit
    • Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft, der Zwangs- und Pflichtarbeit
    • Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens
    Letzte Aktualisierung: 02042025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion