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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Wahlzeuge

    Wahlzeuginnen/Wahlzeugen sind Personen, die den Ablauf einer Wahl kontrollieren, aber an der Wahlhandlung nicht teilnehmen. https://www.asvoe-burgenland.at Sie können von den Parteien, die sich zur Wahl stellen (wahlwerbende Parteien), als Vertrauensleute zur Wahl entsendet werden. Wahlzeuginnen/Wahlzeugen sind nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet. Jede Wahlzeugin/jeder Wahlzeuge erhält einen Eintrittschein, der sie/ihn zum Eintritt in das Wahllokal ermächtigt und beim Betreten des Wahllokals vorgewiesen werden muss.

    Von den Wahlzeuginnen/den Wahlzeugen sind die Wahlbeisitzerinnen/die Wahlbeisitzer zu unterscheiden.

    Letzte Aktualisierung: 11092025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion