Obsorge
Eltern behalten ihre Obsorge grundsätzlich auch dann, wenn sie eine Vertretungsperson haben
Verliert ein Elternteil in gewissen Bereichen die Entscheidungsfähigkeit, so kann das Gericht seine Obsorge entsprechend einschränken oder ganz entziehen. https://www.asvoe-burgenland.at Dies muss immer im Einzelfall beurteilt werden.
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Rechtsgrundlagen
- §§ 158, 181 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
- § 104 Außerstreitgesetz (AußStrG)
Letzte Aktualisierung: 01012025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz