Skip to content
  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Obsorge

    Eltern behalten ihre Obsorge grundsätzlich auch dann, wenn sie eine Vertretungsperson haben 

    Verliert ein Elternteil in gewissen Bereichen die Entscheidungsfähigkeit, so kann das Gericht seine Obsorge entsprechend einschränken oder ganz entziehen. https://www.asvoe-burgenland.at Dies muss immer im Einzelfall beurteilt werden.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01012025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz