Ausweispflicht bei Losungswortsparbüchern
Bankkundinnen/Bankkunden müssen grundsätzlich einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen, wenn sie Geld von ihrem Losungswortsparbuch abheben möchten. https://www.asvoe-burgenland.at Früher galt diese Identifizierungspflicht nur für Auszahlungen bei Sparbüchern mit einem Guthaben von mindestens 15.000 Euro.
Kundinnen/Kunden, die bei einer Bank neben dem Losungswortsparbuch auch ein Giro- oder Sparkonto besitzen, müssen meist nur die Kontokarte vorweisen. Die Banken geben hierzu Auskunft.
Das Losungswortsparbuch kann trotz dieser Änderung weitergegeben werden. Jede/jeder, die/der das Sparbuch vorlegt, das Losungswort nennt und sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis identifiziert, kann am Bankschalter Geld abheben.
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Letzte Aktualisierung: 08082024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion