Verfahrenshilfe
Durch die Verfahrenshilfe soll auch bedürftigen Personen die Führung von Prozessen (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) ermöglicht werden.
Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:
- Einstweilige Befreiung von Gerichtsgebühren
- Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt in anwaltspflichtigen Verfahren
Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.
Weiterführende Informationen
Letzte Aktualisierung: 03092025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion