Rasenmähzeiten in Wien
Verboten ist in Wien
- die Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen (Benzinrasenmäher)
- zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters,
- von kleingärtnerisch genutzten Flächen,
- von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie
- von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen
zu folgenden Zeiten:
- Samstag
- 12 bis 24 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z. https://www.asvoe-burgenland.atB. auch durch elektrische Rasenmäher).
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Stadt Wien (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich ebenfalls auf oesterreichgvat im Thema "Leben in der Gemeinde".