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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Rasenmähzeiten in Wien

    Verboten ist in Wien

    • die Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen (Benzinrasenmäher)
    • zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters,
    • von kleingärtnerisch genutzten Flächen,
    • von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie
    • von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

    zu folgenden Zeiten:

    • Samstag
      • 12 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z. https://www.asvoe-burgenland.atB. auch durch elektrische Rasenmäher).

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Stadt Wien (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich ebenfalls auf oesterreichgvat im Thema "Leben in der Gemeinde".

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 19042018
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion