Organstrafverfügung
Sinnverwandter Begriff: Organmandat, Organstrafmandat
Die Organe der öffentlichen Aufsicht sind ermächtigt, wegen bestimmter von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen durch Organstrafverfügung eine Geldstrafe einzuheben. https://www.asvoe-burgenland.at Dieses Verfahren soll dazu dienen, geringfügigere Übertretungen möglichst rasch zu bestrafen.
Gegen eine Organstrafverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig Verweigert die Beanstandete/der Beanstandete die Zahlung des Strafbetrags, so hat das Organ Anzeige an die Behörde zu erstatten. Diese leitet dann das Verwaltungsstrafverfahren ein.
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Letzte Aktualisierung: 30042025
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