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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Trauung unter Mitwirkung von Seelsorgern der katholischen und der evangelischen Kirche

    Bei Konfessionsverschiedenheit von Braut und Bräutigam gibt es die Möglichkeit einer Trauung unter Mitwirkung von Seelsorgern beider Verlobten. https://www.asvoe-burgenland.at Sie kann vorgenommen werden, wenn einer der Verlobten evangelisch und die/der andere katholisch ist.

    Ist die Verlobte/der Verlobte des katholischen Partners oder der katholischen Partnerin konfessionslos, ist dennoch eine Trauung in religiöser Form möglich.

    Bei der Trauung konfessionsverschiedener Partnerinnen/Partner handelt es sich entweder um eine katholische Trauung, bei der ein evangelischer Pfarrer oder eine evangelische Pfarrerin beteiligt ist oder umgekehrt.

    Tipp:

    Es ist sehr zu empfehlen, dass die Brautleute früh genug einen Termin für ein gemeinsames Vorbereitungsgespräch mit beiden Pfarrern (bzw. evangelischen Pfarrerin) vereinbaren.

    Letzte Aktualisierung: 09072025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion