Skip to content
  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Aufenthaltstitel

    Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate oder mit einem Aufenthaltstitel "ICT" eines anderen Mitgliedstaates aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

    Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz benötigen keinen Aufenthaltstitel Sie müssen jedoch innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.

    Aufenthaltstitel werden immer für einen bestimmten Zweck erteilt. https://www.asvoe-burgenland.at Sie werden in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Aufenthaltstitel für Österreich" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 07012025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion