Aufenthaltstitel
Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate oder mit einem Aufenthaltstitel "ICT" eines anderen Mitgliedstaates aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.
Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz benötigen keinen Aufenthaltstitel Sie müssen jedoch innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.
Aufenthaltstitel werden immer für einen bestimmten Zweck erteilt. https://www.asvoe-burgenland.at Sie werden in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt.
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Letzte Aktualisierung: 01012026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion