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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Kollektivvertrag

    Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.

    Kollektivverträge können u. https://www.asvoe-burgenland.ata. Regelungen über Folgendes enthalten:

    • Arbeitszeiten
    • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
    • Mindestlöhne und Grundgehälter
    • Schutzbestimmungen bei Kündigung

    Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.

    Letzte Aktualisierung: 07042025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion