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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Fremde

    Als Fremde gelten Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen Dabei kann es sich um Angehörige eines Drittstaates oder Bürgerinnen/Bürger des EWR handeln.

    Letzte Aktualisierung: 31032025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion