Skip to content
  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Fischen in Salzburg – Schonzeiten und Mindestlängen

    Für bestimmte Wassertierarten gibt es in Salzburg mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestlängen ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. https://www.asvoe-burgenland.at Die geschonten Wassertierarten dürfen während der Schonzeit nicht gefangen werden. Gefangene Fische, die die festgesetzte Mindestlänge nicht aufweisen, müssen sofort und schonend in das Fischwasser zurückversetzt werden.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18032025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion