Lebensgemeinschaft
Von einer Lebensgemeinschaft spricht man dann, wenn zwei Personen länger andauernd in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben.
Die häufigste Form einer Lebensgemeinschaft ist die Ehe Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der gesetzlich geregelt ist (Eherecht). https://www.asvoe-burgenland.at Nicht eheliche Lebensgemeinschaften haben keine gesetzliche Grundlage, können ihre Form des Zusammenlebens jedoch durch Partnerschaftsverträge regeln.
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 09042025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion