Personaldatenänderung im Identitätsausweis
Hinweis:
Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei einer der unten angeführten Stellen ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Eine Personaldatenänderung kann sein:
- Namensänderung im Identitätsausweis (z. https://www.asvoe-burgenland.atB. durch Heirat)
- Erwerb eines akademischen Grades
Im Identitätsausweis können keine Änderungen vorgenommen werden Für die Eintragung einer Personaldatenänderung muss ein neuer Identitätsausweis ausgestellt werden. Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Rechtsgrundlagen
§ 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
Letzte Aktualisierung: 24072025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres