Personaldatenänderung im Identitätsausweis
Hinweis:
Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei einer der unten angeführten Stellen ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Eine Personaldatenänderung kann sein:
Im Identitätsausweis können keine Änderungen vorgenommen werden. Für die Eintragung einer Personaldatenänderung muss ein neuer Identitätsausweis ausgestellt werden. Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Rechtsgrundlagen
§ 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
Letzte Aktualisierung: 24.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres