Skip to content
  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens

    Allgemeine Informationen

    Die Notarin/der Notar erbringt ihre/seine Leistungen im Verlassenschaftsverfahren in gerichtlichem Auftrag.

    Kosten

    Bei den Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens sind zwei Gebühren zu unterscheiden:

    • Die Gebühr für die Notarin/den Notar als Gerichtskommissärin/Gerichtskommissär richtet sich primär nach dem Wert des Verlassenschaftsvermögens bzw. nach dem Umfang des Verfahrens. Ihr/sein Gebührenanspruch ist im Gerichtskommissionstarifgesetz geregelt und wird vom Verlassenschaftsgericht bestimmt.
    • Die Gerichtsgebühr beträgt 5 Promille des reinen Verlassenschaftsvermögens.

    Wenn Liegenschaften in der Verlassenschaft vorhanden sind, muss binnen einem Jahr nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens das Eigentumsrecht zugunsten der Erbin/des Erben bzw. der Erben grundbücherlich durchgeführt werden. Stellen die Erben innerhalb eines Jahres keinen entsprechenden Antrag, muss die Gerichtskommissärin/der Gerichtskommissär an ihrer Stelle die geeigneten Anträge beim Grundbuchsgericht einbringen.

    Zusätzliche Informationen

    Weiterführende Links

    Suche Notarin/Notar (ÖNK)

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Justiz
    • Österreichische Notariatskammer