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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Bezirksgericht

    Die Bezirksgerichte sind in erster Instanz zuständig für

    • Zivilprozesse bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro, in bestimmten Angelegenheiten sogar unabhängig der Höhe des Streitwerts (z.B. Ehe- und Familiensachen, Mietstreitigkeiten) sowie für Außerstreitverfahren (z.B. Verlassenschaftsverfahren, Kindesunterhaltsverfahren, Grund- und Firmenbuchsachen),
    • Strafverfahren über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr angedroht ist (z.B. Diebstahl, fahrlässige Körperverletzung),
    • Exekutionsverfahren und deren Vollzug,
    • Insolvenzverfahren von Privatpersonen (Schuldenregulierungsverfahren im "Privatkonkurs"),
    • unternehmensbezogene Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro als "Bezirksgerichte in Handelssachen" (in Wien besteht ein eigenes Bezirksgericht für Handelssachen).
    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion