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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Adressänderung: Krankenversicherungsträger

    Allgemeine Informationen

    Unter gewissen Umständen ist eine Adressänderung dem Krankenversicherungsträger mitzuteilen, in vielen Fällen erfolgt die Änderungsmeldung durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber oder das Arbeitsmarktservice.

    Betroffene

    Wenn Sie sich in einem aufrechten Arbeitsverhältnis befinden, erledigt die Änderungsmeldung Ihre Arbeitgeberin/Ihr Arbeitgeber. Wenn Sie Leistungen vom Arbeitsmarktservice beziehen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc.), erfolgt die Meldung durch das Arbeitsmarktservice. Somit trifft die Verständigungspflicht vor allem Landwirtinnen/Landwirte sowie Selbstständige.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Weiterführende Links

    Arbeitsmarktservice (AMS)

    Letzte Aktualisierung: 12.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion