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  • Eigentum

    Eigentum ist das umfassendste dingliche Recht an einer Sache, über diese Sache nach Willkür zu verfügen und jeden anderen davon auszuschließen. Anders als das Eigentum ist der Besitz die bloße tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache.

    Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion