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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Notstandshilfe – Meldepflichten

    General information

    Bestimmte Umstände während der Zeit der Arbeitsuche müssen rechtzeitig dem Arbeitsmarktservice (AMS) gemeldet werden.

    Affected

    Personen, die Notstandshilfe beziehen

    Requirements

    Wer eine neue Arbeit aufgenommen hat, muss dies sofort dem AMS melden. Dies gilt auch für geringfügige Beschäftigungen (USP).

    Die Möglichkeit eines geringfügigen Zuverdienstes während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe wird ab 1. Jänner 2026 eingeschränkt. Eine parallele geringfügige Beschäftigung ist künftig nurmehr in Ausnahmefällen möglich.

    Weitere Informationen finden Sie unter Notstandshilfe – Allgemeines und Anspruch sowie unter Arbeitslos und geringfügig beschäftigt? Neues ab 1. Jänner 2026 (AMS)

    Folgende Umstände müssen ohne Verzug, spätestens aber innerhalb einer Woche ab Eintritt des Ereignisses dem AMS bekannt gegeben werden:

    • Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse
    • Übersiedlungen
    • Auslandsaufenthalte
    • Krankenstände oder Spitalsaufenthalte
    • Jede für den Fortbestand und das Ausmaß des Anspruches maßgebende Änderung

    Während eines Auslandsaufenthaltes gebührt grundsätzlich keine Notstandshilfe ("Ruhen"). Unter bestimmten Umständen kann jedoch ein gleichzeitiger Notstandshilfebezug bewilligt werden. Ausführliche Informationen zum Thema "Notstandshilfe – Ruhen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Wer die Kontrollmeldetermine beim AMS nicht wahrnimmt, ohne sich mit triftigem Grund zu entschuldigen, verliert den Anspruch auf Notstandshilfe ab diesem Tag bis zur persönlichen Wiedermeldung.

    Deadlines

    Die Meldungen an das AMS haben unverzüglich zu erfolgen.

    Competent authority

    Die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS). Dies ist im Regelfall die regionale Geschäftsstelle Ihres Wohnsitzes.

    Personen, die im Auftrag des Arbeitsmarktservice an Maßnahmen der Nach- und Umschulung oder zur Wiedereingliederung teilnehmen, können die Meldung von und die Wiedermeldung nach Unterbrechungen des Leistungsbezugs auch beim jeweiligen Schulungsträger durchführen.

    Procedure

    Meldungen können grundsätzlich elektronisch (z.B. über MeinAMS), telefonisch, schriftlich oder persönlich durchgeführt werden.

    Required documents

    Je nach Ihrer individuellen Situation müssen Sie unterschiedliche Unterlagen vorlegen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS.

    Costs and fees

    Es fallen keine Kosten an.

    Further information

    Legal basis

    Link to form

    Authentication and signature

    Persönlich: Meldung bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Österreich (AMS).

    Elektronisch: Meldung über MeinAMS (Zugangsdaten können Sie über die Einstiegsseite zum MeinAMS, telefonisch, per E-Mail an das AMS, in der regionalen Geschäftsstelle oder über FinanzOnline (BMF) beantragen).

    Means of redress or appeal

    Wenn Sie mit einem Bescheid des Arbeitsmarktservice nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, binnen vier Wochen ab Zustellung eine Beschwerde einzubringen. Die regionale Geschäftsstelle kann binnen 10 Wochen eine Beschwerdevorentscheidung treffen. Wenn die regionale Geschäftsstelle keine Beschwerdevorentscheidung trifft oder gegen diese binnen zwei Wochen eine Vorlage an das Bundesverwaltungsgericht verlangt wird, hat das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden.

    Assistance and problem-solving services

    Das Arbeitsmarktservice stellt für jedes Bundesland Ombudsstellen zur Verfügung.

    Last update: 12.02.2026
    Responsible for the content: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
    Certified Translation