Skip to content
  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Einantwortung

    Als Einantwortung wird die gerichtliche Übergabe der Verlassenschaft einer verstorbenen Person in den rechtlichen Besitz der Erbin/des Erben verstanden.

    Weiterführende Links

    Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion