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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Erbschaftssteuer

    Aktuell fällt für Erbfälle keine Erbschafts- und Schenkungssteuer an, es besteht jedoch eine Anzeigepflicht bei Schenkungen (USP).

    Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist Grunderwerbsteuer (USP) zu entrichten.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Österreichische Notariatskammer