Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
Der Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 340,- kann vom 7. Oktober 2024 bis 28. Februar 2025 im Gemeindeamt zu den jeweiligen Öffnungszeiten beantragt werden.
Neu in diesem Jahr ist die Möglichkeit der Online-Beantragung:
Online-Antrag Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben. Diese betragen:
- für einen Ein-Personen-Haushalte 1.572 Euro,
- Haushaltsgemeinschaften 2.358 Euro,
- sowie 472 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.
Bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit oder Pension ist das Jahreseinkommen zu ermitteln, indem das Monatsnettoeinkommen mit 14 multipliziert und anschließend durch 12 geteilt wird.
Richtlinie für den Heizkostenzuschuss des Landes
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterunter 03454/7060-0 sowie das Sozialservice des Landes unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung.