Der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/2023 kann ab sofort im Marktgemeindeamt Leutschach an der Weinstraße beantragt werden. Bitte nehmen Sie hierzu die Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen mit.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens seit dem 01.09.2022 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keine Wohnunterstützung beziehen und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:
Ein-Personen Haushalte: € 1.371,–
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.057,–
Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehen-dem Kind: € 412,–
Berechnungsgrundlage ist das Jahresgehalt. Wenn mehr als zwölf Monatsgehälter bezogen werden, so sind diese in die genannten Einkommensgrenzen einzurechnen. Als Monatsnettoeinkommen ist 1/12 des Jahresnettoeinkommens her anzuziehen.
Der Zuschuss beträgt für alle Heizungsarten € 340,– .
Als Frist für die Antragstellung gilt der 28.02.2023.