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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Gebührenbefreiungen und Vergünstigungen

    Aktuelle Informationen über Gebührenbefreiungen und Vergünstigungen für Familien mit Kindern mit Behinderung, kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung etc.

    Tipp

    Bei geringem Einkommen kann bei der zuständigen Krankenkasse (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) um Befreiung von der Rezeptgebühr und dem Service-Entgelt für die e-card angesucht werden. Ebenso ist die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr sowie ein Zuschuss zum Fernsprechentgelt möglich. Diese können Sie bei Gebühren Info Service (Gebührenbefreiung) beantragen.

    Letzte Aktualisierung: 7. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion