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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Witwerpension

    Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit wird in diesem Kapitel nur die Witwenpension/Witwerpension beschrieben. Die Ausführungen gelten jedoch gleichermaßen für hinterbliebene eingetragene Partnerinnen/hinterbliebene eingetragene Partner.

    Letzte Aktualisierung: 11. Oktober 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz